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Flächennutzungsplan
 

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan und wird durch die Gemeinde in eigener Verantwortung aufgestellt.

Aufgabe des Flächennutzungsplanes ist es, für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzungen, wie z. Bsp. für Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Landwirtschaftsflächen usw., nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Dem Flächennutzungsplan kommt damit eine zentrale Rolle als wichtigstes und koordinierendes Element der Bauleitplanung in der Gemeinde zu.

Er ist Bestandteil eines Planungssystems, das sich in vier Ebenen einteilen lässt:

Bund: Bundesraumordnung
             ↓ 
Land: Landesentwicklungsplan
             ↓ 
Region: Regionaler Entwicklungsplan für die
Planungsregion Magdeburg
             ↓ 
Gemeinde: Bauleitplanung:
Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan)
             ↓ 
  Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan)

Der Flächennutzungsplan stellt das Gesamtkonzept für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde in ihrem Gebiet dar und ist in diesem Rahmen maßgebliche Vorgabe für die Bebauungspläne. Der Flächennutzungsplan bereitet die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vor. Baurecht lässt sich aus dem Flächennutzungsplan daher nicht automatisch ableiten.
Bebauungspläne sind verbindliche Bauleitpläne und werden im Allgemeinen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Bebauungspläne konkretisieren die im Flächennutzungsplan getroffene grundlegende Entscheidung zur städtebaulichen Entwicklung.
Der F-Plan bindet die Gemeinde und die an seiner Aufstellung beteiligten öffentlichen Planungsträger, soweit sie ihm nicht widersprochen (§ 7 BauGB) haben. Er entfaltet aber gegenüber Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung und hat damit keine Rechtsnormqualität, im Gegensatz zum Bebauungsplan. Für B-Pläne, die auf der Grundlage eines wirksamen Flächennutzungsplanes erstellt werden entfällt die Genehmigungspflicht.
Flächennutzungspläne sind nicht nur auf wenige Jahre, sondern auf Langfristigkeit, etwa auf 10 – 15 Jahre ausgerichtet.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bördeland und seinen Ortsteilen umfasst die bis zum Jahr 2025 vorgesehene Entwicklung des Plangebietes. Grundlage für diesen Entwicklungszeitraum bildete die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Landesamtes für Statistik des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Unterlagen zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Bördeland stellen wir Ihnen unten als PDF in den Anlagen zur Verfügung. Zum Betrachten der Dateien benötigen Sie einen PDF-Reader.

Quellenangabe kartographisches Material:
Erlaubnisnummer: Geobasisdaten©GeoBasis-DE/LVermGeo LSA/ A18-8003167-2012-8 (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de)

Liste der verwendeten Karten:
Kartenwerk DTK 10
Blatt Nr.
40350 SO-Atzendorf | 4035 NO-Biere | 4036 SO-Calbe (Saale) | 3935 SO-Welsleben | 4036 NW-Eggersdorf | 4036 NO-Gnadau | 4036 SW-Eickendorf 

 

 
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