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Keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten |
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Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Bördeland die keine
Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, jedoch im
Wählerverzeichnis eingetragen sind, haben selbstverständlich die
Möglichkeit an der Wahl teilzunehmen.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann persönlich in der
Verwaltung der |
- Gemeinde Bördeland
Magdeburger Straße 3
39221 Bördeland OT Biere
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oder schriftlich, per Fax (039297/ 26113) oder per E-Mail (schreiber@gem-boerdeland.de)
formlos beantragt werden.
Weiterhin haben alle Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit am
Wahltag unter Vorlage des Personalausweises das Wahlrecht
wahrzunehmen.
Bedingung hierfür, ist die Eintragung im Wählerverzeichnis des
jeweiligen Wahlbezirkes. |
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